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| im Heim (pro Monat) | zu Hause (pro Monat) | |
| leichten Grades | Fr. 221.-- | Fr. 442.-- |
| mittleren Grades | Fr. 553.-- | Fr. 1'105.-- |
| schweren Grades | Fr. 884.-- | Fr. 1768.-- |
Ist ein Kind zusätzlich auf eine intensive Betreuung angewiesen, so wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Intensivpflegezuschlag (IPZ) ausgerichtet. Dieser ist wie die Hilflosenentschädigung eine Pauschale und wird ebenfalls pro Tag berechnet. Keine HLE und kein IPZ werden ausgerichtet, wenn die IV bereits einen Internats Aufenthalt in einer Sonderschule oder Eingliederungsstätte bezahlt. Dies entspricht der bisherigen Regelung.
Der Intensivpflegezuschlag für Minderjährige richtet sich nach dem Betreuungsaufwand, der im Vergleich zu einem gleichaltrigen, nicht behinderten Kind erforderlich ist.
Er wird für jeden Aufenthaltstag zu Hause ausgerichtet und beträgt bei einem Betreuungsaufwand von
| zu Hause (pro Monat) | |
| mindestens 4 Stunden | Fr. 442.-- |
| mindestens 6 Stunden | Fr. 884.-- |
| mindestens 8 Stunden | Fr. 1'326.-- |
Bedarf ein Kind infolge Beeinträchtigung der Gesundheit zusätzlich einer dauernden Überwachung, so wird diese als Betreuung von 2 Stunden angerechnet. Eine besonders intensive behinderungsbedingte Überwachung (überdurchschnittlich hohe Aufmerksamkeit und ständige Interventionsbereitschaft) ist als Betreuung von 4 Stunden anrechenbar (Art. 39.3 IVV).
Die Monatsbeträge für die HLE und den IPZ sind anwendbar, sofern ein Kind während des ganzen Monats zu Hause und nicht in einem Heim übernachtet. Hält sich das Kind in einer Eingliederungsinstitution auf (z.B. Sonderschule), so erhält es nur für die Tage, an welchen es auch zu Hause übernachtet, eine HE (inkl. eines allfälligen IPZ). Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen der Versicherten unabhängig.
Die HLE und der IPZ sind nicht als Einkommen für die Steuererklärung betrachtet (siehe unten den Abschnitt "Direkte Bundessteuer").
Anmerkung von autismus schweiz: Kinder mit Autismus sollten mindestens unter Hilflosigkeit mittleren Grades eingestuft werden, und den Intensivpflegezuschlag beantragen, da vor allem der Bedarf an persönlicher Überwachung und Hilfe bei Kontaktaufnahme bei vielen Kindern einen enormen täglichen Mehraufwand mit sich bringen.
Internet
www.iv-stellen.ch
Die entsprechenden IV-Merkblätter können, durch Anklicken des entsprechenden Kantons, eingesehen werden
Schulische und pädagogisch-therapeutische Massnahmen
Die ehemaligen von der IV finanzierten Leistungen: schulische Massnahmen (Beiträge an die Sonderschulung / schulische Integration) und pädagogisch-therapeutische Massnahmen (Therapien, die von anerkannten Fachpersonen durchgeführt werden, z.B. Spieltherapie, Ergotherapie, sensorische Integration, Logopädie) sind neu ab 2008 als Verantwortungen der Erziehungsdepartemente der Kantonen (je nach Sonderschulkonzept jedes Kantons und gemäss der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. Oktober der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) betrachtet.
Direkte Bundessteuer: Abzug für behinderungsbedingte Kosten
Ab dem 01.01.2005 können Steuerpflichtige ihre eigenen, behinderungsbedingten Kosten oder diejenigen der von ihm unterhaltenen, behinderten Personen vom Einkommen abziehen, und zwar ohne Selbstbehalt. Weitere Informationen:
Anstelle des Abzugs der effektiven selbst getragenen Kosten können behinderte Personen einen jährlichen Pauschalabzug in folgender Höhe geltend machen:
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades: CHF 2'500.--
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades: CHF 5'000.--
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades: CHF 7'500.--
Begleitausweis der SBB
Wenn laut Bestätigung des Arztes ein Kind aus Gründen der Behinderung nicht allein reisen kann, dann stellt die kantonale IV-Stelle einen Begleitausweis aus, der von der SBB anerkannt wird und jeweils mehrere Jahre gültig ist. Somit braucht bei Fahrten nur das Kind ein gültiges Billett, die Begleitperson reist gratis mit.