Rechtliche und finanzielle Aspekte: Grundleistungen

Leistungen der Invalidenversicherung für Versicherte unter 18 Jahren

Für Kinder mit Autismus können folgende Leistungen der IV in Anspruch genommen werden:

  • Medizinische Massnahmen: Die IV übernimmt alle zur Behandlung des Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen.
  • Hilflosenentschädigung für Minderjährige (inkl. eines allfälligen Intensivpflegezuschlags).
  • Behinderungsbedingte Transportkosten: Entschädigung der Reisekosten (zu Therapien, Arztbesuchen, Schule, etc.) mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Schultaxi, Taxi oder Kilo-metergeld, wenn öffentliche Verkehrsmittel behinderungsbedingt nicht zumutbar sind.

Wer eine Leistung der IV beanspruchen will, muss dies durch eine Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons tun. Legitimiert zur Anmeldung sind in erster Linie die gesetzlichen Vertreter, nötigenfalls auch Behörden oder Dritte, welche das versicherte Kind regelmässig unterstützen und betreuen. Für die Hilflosenentschädigung (inkl. eines allfälligen Intensivpflegezuschlags) führt die IV eine Abklärung an Ort und Stelle durch.

Hilflosenentschädigung für Minderjährige (und Intensivpflegezuschlag) neu ab 01.01.2004
Als hilflos gelten Kinder, die wegen ihrer Behinderung in den alltäglichen Lebensverrichtungen (Aufstehen, Absitzen, Abliegen; An- und Auskleiden; Essen; Körperpflege; Verrichten der Notdurft; Fortbewegung im oder ausser Hause; Kontaktaufnahme) dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind oder einer persönlichen Überwachung bedürfen.
Bei Kindern, die behinderungsgedingt (und nicht altersbedingt) auf Hilfe bei der Vornahme der alltäglichen Lebensverrichtungen oder auf persönliche Überwachung angewiesen sind, richtet die IV eine Hilflosenentschädigung (HLE) aus. Im Gegensatz zu den Erwachsenen, wird die Hilflosenentschädigung bei Minderjährigen pro Tag berechnet und ausgerichtet. Sie ist eine Pauschale. Die monatliche Hilflosenentschädigung ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen Zuhause wohnen. Sie beträgt bei einer Hilflosigkeit:

im Heim (pro Monat) zu Hause (pro Monat)
leichten Grades Fr. 221.-- Fr. 442.--
mittleren Grades Fr. 553.-- Fr. 1'105.--
schweren Grades Fr. 884.-- Fr. 1768.--

(Stand: 01.01.2009)

Ist ein Kind zusätzlich auf eine intensive Betreuung angewiesen, so wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Intensivpflegezuschlag (IPZ) ausgerichtet. Dieser ist – wie die Hilflosenentschädigung – eine Pauschale und wird ebenfalls pro Tag berechnet. Keine HLE und kein IPZ werden ausgerichtet, wenn die IV bereits einen Internats Aufenthalt in einer Sonderschule oder Eingliederungsstätte bezahlt. Dies entspricht der bisherigen Regelung.
Der Intensivpflegezuschlag für Minderjährige richtet sich nach dem Betreuungsaufwand, der im Vergleich zu einem gleichaltrigen, nicht behinderten Kind erforderlich ist.
Er wird für jeden Aufenthaltstag zu Hause ausgerichtet und beträgt bei einem Betreuungsaufwand von

zu Hause (pro Monat)
mindestens 4 Stunden Fr. 442.--
mindestens 6 Stunden Fr. 884.--
mindestens 8 Stunden Fr. 1'326.--

(Stand: 01.01.2008)

Bedarf ein Kind infolge Beeinträchtigung der Gesundheit zusätzlich einer dauernden Überwachung, so wird diese als Betreuung von 2 Stunden angerechnet. Eine besonders intensive behinderungsbedingte Überwachung (überdurchschnittlich hohe Aufmerksamkeit und ständige Interventionsbereitschaft) ist als Betreuung von 4 Stunden anrechenbar (Art. 39.3 IVV).

Die Monatsbeträge für die HLE und den IPZ sind anwendbar, sofern ein Kind während des ganzen Monats zu Hause und nicht in einem Heim übernachtet. Hält sich das Kind in einer Eingliederungsinstitution auf (z.B. Sonderschule), so erhält es nur für die Tage, an welchen es auch zu Hause übernachtet, eine HE (inkl. eines allfälligen IPZ). Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen der Versicherten unabhängig.

Die HLE und der IPZ sind nicht als Einkommen für die Steuererklärung betrachtet (siehe unten den Abschnitt "Direkte Bundessteuer").

Anmerkung von autismus schweiz: Kinder mit Autismus sollten mindestens unter Hilflosigkeit mittleren Grades eingestuft werden, und den Intensivpflegezuschlag beantragen, da vor allem der Bedarf an persönlicher Überwachung und Hilfe bei Kontaktaufnahme bei vielen Kindern einen enormen täglichen Mehraufwand mit sich bringen.

Internet
www.iv-stellen.ch

Die entsprechenden IV-Merkblätter können, durch Anklicken des entsprechenden Kantons, eingesehen werden


Schulische und pädagogisch-therapeutische Massnahmen

Die ehemaligen von der IV finanzierten Leistungen: schulische Massnahmen (Beiträge an die Sonderschulung / schulische Integration) und pädagogisch-therapeutische Massnahmen (Therapien, die von anerkannten Fachpersonen durchgeführt werden, z.B. Spieltherapie, Ergotherapie, sensorische Integration, Logopädie) sind neu ab 2008 als Verantwortungen der Erziehungsdepartemente der Kantonen (je nach Sonderschulkonzept jedes Kantons und gemäss der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. Oktober der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) betrachtet.


Direkte Bundessteuer: Abzug für behinderungsbedingte Kosten

Ab dem 01.01.2005 können Steuerpflichtige ihre eigenen, behinderungsbedingten Kosten oder diejenigen der von ihm unterhaltenen, behinderten Personen vom Einkommen abziehen, und zwar ohne Selbstbehalt. Weitere Informationen:

Anstelle des Abzugs der effektiven selbst getragenen Kosten können behinderte Personen einen jährlichen Pauschalabzug in folgender Höhe geltend machen:

- Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades: CHF 2'500.--
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades: CHF 5'000.--
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades: CHF 7'500.--


Begleitausweis der SBB

Wenn laut Bestätigung des Arztes ein Kind aus Gründen der Behinderung nicht allein reisen kann, dann stellt die kantonale IV-Stelle einen Begleitausweis aus, der von der SBB anerkannt wird und jeweils mehrere Jahre gültig ist. Somit braucht bei Fahrten nur das Kind ein gültiges Billett, die Begleitperson reist gratis mit.